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Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium)
war ursprünglich ein Landgut, dessen Eigentümer Ritterdienste,
ursprünglich persönliche Leistungen (Heerfolge), später auch
Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) leistete und daher einige Vorrechte
genossen.
Diese Vorrechte, deren Besitz ursprünglich Ritterbürtigkeit bedingte,
wurden mit der Zeit als Zubehör der Rittergüter selbst angesehen (nobilitas
realis). Zu ihnen gehörten v.a. Befreiung von bäuerlichen und
öffentlichen Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), zu denen der
Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner
Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit,
Fischerei, Baugerechtigkeit, und andere Bannrechte.
In späterer Zeit wurden diese Vorrechte beseitigt. Während ursprünglich
nur Adlige Rittergüter besitzen konnten, durften später auch Bürgerliche
dergleichen erwerben.
Kommunalrechtlich bildeten Rittergüter in Preußen meist eigene
Gutsbezirke, die neben der meist gleichnamigen Landgemeinde bis etwa
1929 bestanden.
Andere Gutsformen waren z.B. das in Schleswig-Holstein verbreitete
Adlige Gut oder das Kanzleigut.
Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Rittergut"
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